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PV-Info 9, September 2007, Seite 7

Mitversicherung von Schülern und Studenten

(NÖGKK-Informationen über häufig gestellte Fragen)

Kinder und Jugendliche gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Angehörige. Der Krankenversicherungsschutz kann sich allerdings unter bestimmten Voraussetzungen verlängern.

Problemstellung

Kinder und Jugendliche genießen als beitragsfrei mitversicherte Angehörige vollen Krankenversicherungsschutz durch die Gebietskrankenkasse. Normalerweise geschieht das völlig problemlos. In einigen wenigen Fällen kann es trotzdem vorkommen, dass der Computer bei Verwendung der E-Card beim Arzt anzeigt: keine Versicherung.

Solche Probleme gibt es öfters bei mitversicherten Jugendlichen über 18 Jahre, also vor allem bei Schülern und Studenten. Die beitragsfreie Mitversicherung gilt nämlich prinzipiell nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Ab da heißt es für Eltern und Jugendliche: Bitte selbst aktiv werden und die entsprechenden Nachweise an die Gebietskrankenkasse schicken.

S. 8


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1) Wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet
Voraussetzungen
Dauer
Benötigte Unterlagen
Schul- oder Berufsausbildung, welche die Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht
Max bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: 30. 11. des Kalenderjahres, in welches das Ende der vo...

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