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PV-Info 9, September 2007, Seite 6

Steuerrechtliche Auswirkungen der rückerstatteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge

BMF

Für vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die das 56. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Leistung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch rückwirkend für Zeiträume ab .

Ausschlaggebend hierfür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom , 2005/08/0057, wonach das unterschiedliche Anfallsalter für den Wegfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt (bisher waren Männer ja erst ab Vollendung des 58., Frauen dagegen bereits ab Vollendung des 56. Jahres vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag befreit).

Was ist vom Dienstgeber steuerlich zu beachten?

Bei Rückzahlung von AV-Beiträgen für das laufende Kalenderjahr ist bei aufrechtem Dienstverhältnis die Lohnsteuer für die abgelaufenen Lohnzahlungszeiträume des Jahres 2007 neu zu berechnen (Aufrollung).

Bei Rückzahlung für abgelaufene Kalenderjahre ist keine Aufrollung zulässig. Für die geleistete Rückzahlung (auch wenn diese mehrere Jahre betrifft) ist ein gesonderter Lohnzettel (§ 84 EStG 1988) auszustellen. Erfolgt zB eine Rückzahlung für die Jahre 2004 bis 2006 im Mai 2007, ist für den insgesamt zurückgezahlten Betrag ein einheitlicher Lo...

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