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SWK 6, 15. Februar 2012, Seite 352
USt: Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug kann dann vorgenommen werden, wenn die Leistung erbracht worden ist und eine formgerechte Rechnung vorliegt. – (§ 12 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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