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Änderungen zum Kinderbetreuungsgeld
Mit der Einführung des Kindesbetreuungsgeldes bzw der neuen Wahlmöglichkeit der Mutter/des Vaters wurde die Dauer der gesetzlichen Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw Väter-Karenzgesetz (VKG) nicht verändert. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Hinsichtlich der neuen Wahlmöglichkeit wird es künftig umso wichtiger sein, die Karenzdauer von vornherein festzulegen. Der folgende Beitrag zeigt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Kinderbetreuungsgeldgesetzes. Diese treten mit in Kraft (BGBl I 76/2007 vom ).
Bisherige Regelung
Bisher konnten die Mutter/der Vater das Kinderbetreuungsgeld nur in einer bestimmten, einheitlichen Höhe (für ein Kind € 14,53 pro Tag) beziehen. Dies ist insbesondere für jene nachteilig, die nur für eine kürzere Zeit aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen.
Gesetzesänderung
Die Gesetzesänderung sieht daher die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes durch eine Wahlmöglichkeit sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze vor. Dadurch soll mehr Wahlfreiheit und die Chance eingeräumt werden, früher wieder in den Beruf einzusteigen.
Auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wird – insbesondere zur Unterstützung der Alleinerziehenden – die Zuverdie...