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PV-Info 2, Februar 2007, Seite 30

Arbeitslosengeld und vorübergehende Erwerbstätigkeit

Mag. Andreas Gerhartl

Erzielt jemand ein Einkommen aus einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit, so kann er während der Ausübung der betreffenden Tätigkeit kein Arbeitslosengeld beziehen, während der übrigen Zeit hingegen zumindest prinzipiell schon. Das aus der vorübergehenden Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen ist aber auch für die Höhe des Arbeitslosengeldes an den Tagen des Kalendermonats, an denen die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt wird, von Bedeutung.

Was ist eine vorübergehende Erwerbstätigkeit?

Als vorübergehende Erwerbstätigkeit gelten Beschäftigungen in einem Dienstverhältnis, die für weniger als vier Wochen vereinbart wurden, und selbständige Erwerbstätigkeiten, die weniger als vier Wochen lang ausgeübt werden. Eine vorübergehende Erwerbstätigkeit kommt in Bezug auf unselbständige Tätigkeiten daher nur bei befristeten Dienstverhältnissen in Betracht.

S. 31Wie wirkt sich eine vorübergehende Erwerbstätigkeit auf das Arbeitslosengeld aus?

Das in einem Kalendermonat aus vorübergehender Erwerbstätigkeit erzielte Nettoeinkommen wird auf das an den in diesem Kalendermonat verbleibenden Tagen zustehende Arbeitslosengeld angerechnet.

Was gilt als Nettoeinkommen?

Als Nettoeinkommen gilt das auf der Lohnbestäti...

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