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Verordnung betreffend Lohnzuschläge für die Urlaubs- und die Abfertigungsregelung nach dem BUAG
Mit dieser Verordnung des BMWA wird festgelegt, dass die Lohnzuschläge für die Urlaubs- und Abfertigungsregelung nach dem BUAG für den Sachbereich Abfertigung sowie die Abfertigungsbeiträge an die MVKasse gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
Somit beträgt der Zuschlag für die Zuschlagszeiträume 2007/01 bis 2007/12 für eine Kalenderwoche (Beschäftigungswoche) das 1,3-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohnes gem § 21a Abs 3 und 4 BUAG.
Die Berechnungsformel lautet: