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Aktuelle Themen in der GPLA-Prüfungspraxis
Wir berichten diesmal über die Pflicht zu Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags für Lehrbeauftragte an Fachhochschulen.
Im Folgenden sollen wesentliche Punkte der Referentenbesprechung im Hauptverband über Fragen aus dem MVB-Bereich dargestellt werden.1)
1) Protokoll über die Referentenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich vom 27. 3. 2007 im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, 32-MVB-51.1/07 Af/Mm.
Lehrbeauftragte an Fachhochschulen – Pflicht zur Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags
Sachverhalt
Die Fachhochschulstudiengänge Burgenland ziehen die Pflicht zur Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags (WF-Pflicht) für Lehrbeauftragte deshalb in Zweifel, weil im Beitragsgruppenschema zur Nr. 66 in D1p der Begriff „ Altfälle “ extra angeführt ist und nach deren Dafürhalten nur die Beitragsgruppe D1p für „ Personen, die der LSt-Pflicht gemäß § 47 EStG unterliegen “ (Nr. 65) Gültigkeit haben kann. Lehrbeauftragte an FH wären demnach nicht WF-pflichtig.
Die BGKK vertritt die Ansicht, dass „ Altfälle “ für Lehrbeauftragte an Hochschulen nur in Zusammenhang mit der ab erfolgten Einbeziehung der Arbeitnehmer an Universität...