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PV-Info 7, Juli 2007, Seite 21

Aktuelle Themen in der GPLA-Prüfungspraxis

Dr. Wolfgang Höfle

Wir berichten diesmal über die Pflicht zu Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags für Lehrbeauftragte an Fachhochschulen.

Im Folgenden sollen wesentliche Punkte der Referentenbesprechung im Hauptverband über Fragen aus dem MVB-Bereich dargestellt werden.1)

1) Protokoll über die Referentenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, Melde- und Beitragsbereich vom 27. 3. 2007 im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger, 32-MVB-51.1/07 Af/Mm.

Lehrbeauftragte an Fachhochschulen – Pflicht zur Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags

Sachverhalt

Die Fachhochschulstudiengänge Burgenland ziehen die Pflicht zur Entrichtung des Wohnbauförderungsbeitrags (WF-Pflicht) für Lehrbeauftragte deshalb in Zweifel, weil im Beitragsgruppenschema zur Nr. 66 in D1p der Begriff „ Altfälle “ extra angeführt ist und nach deren Dafürhalten nur die Beitragsgruppe D1p für „ Personen, die der LSt-Pflicht gemäß § 47 EStG unterliegen “ (Nr. 65) Gültigkeit haben kann. Lehrbeauftragte an FH wären demnach nicht WF-pflichtig.

Die BGKK vertritt die Ansicht, dass „ Altfälle “ für Lehrbeauftragte an Hochschulen nur in Zusammenhang mit der ab erfolgten Einbeziehung der Arbeitnehmer an Universität...

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