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PV-Info 7, Juli 2007, Seite 12

Wiederholungsprüfung im SV-Bereich möglich?

Wilfried Ortner

Wenn die Gebietskrankenkasse bei einer durchgeführten Prüfung nach dem ASVG nicht ausreichend so dokumentiert hat, um in der Lage zu sein, einen Bescheid samt Begründung erlassen zu können, kann versucht werden, durch eine erneute Prüfung die fehlende Dokumentation nachzuholen.

Sachverhalt und Fragestellung

Bei einem Unternehmen wird eine „ Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA)“ durchgeführt. Als Ergebnis der Erhebungen werden Sozialversicherungsbeiträge nachverrechnet. Nach Erhalt der Beitragsrechnung kann der Dienstgeber einen Bescheid über die Rechtmäßigkeit der Feststellungen verlangen. Ist der Dienstgeber verpflichtet, nun der Gebietskrankenkasse zwecks Bescheiderstellung nochmals Einsicht in die Firmenunterlagen (Namenslisten, Urlaubs- und Krankenstandsdaten, Arbeitszeitaufzeichnungen etc.) zu gewähren?

Ansicht des BMSK

Mit dieser Frage befasste sich das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) im Rahmen eines konkreten Falls. Es stellte dazu fest, dass den Dienstgeber hier sowohl

  • eine Auskunftspflicht nach dem ASVG als auch

  • eine Mitwirkungspflicht im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)

trifft.

Grundsätzlich gilt

Für die Du...

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