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PV-Info 7, Juli 2007, Seite 10

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Mag. Andreas Gerhartl

Eine attraktive Beihilfe (Förderung) des AMS ist die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte. Mit dieser Beihilfe wird ein Beitrag zur Abdeckung der Kosten, die dadurch entstehen, dass Arbeitnehmer Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren, geleistet.

Ziel der Förderung

Ziel ist einerseits, die Beschäftigung von Arbeitnehmern durch deren Qualifizierung zu sichern, andererseits, den Arbeitgebern die Teilnahme von Arbeitnehmern an Weiterbildungsaktivitäten zu erleichtern.

Wer kann die Förderung erhalten?

Diese Förderung können fast alle Arbeitgeber erhalten. Ausgenommen sind lediglich das AMS, juristische Personen des öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.

Welche Personen sind förderbar?

Förderbar sind:

  • Arbeitnehmer ab 45 Jahren;

  • weibliche Arbeitnehmer, die über keinen höheren Schulabschluss verfügen als eine berufsbildende mittlere Schule,

  • S. 11 Wiedereinsteiger (das sind Arbeitnehmer während einer Karenz und bis maximal ein Jahr nach Wiederantritt der Arbeit nach der Karenz),

  • Arbeitnehmer unter 45 Jahren im Rahmen von Productive-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden (ein Leitfaden mit ausführl...

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