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PV-Info 7, Juli 2007, Seite 9

Förderung für zusätzliche Lehrstellen (Blum-Bonus) wurde verlängert

(Information der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien)

Auch nach dem wird die Aufnahme zusätzlicher Lehrlinge österreichweit durch das AMS gefördert! Diese Regelung gilt bis . Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kurz zusammengefasst:

Welche Kriterien sind bei der „Zusätzlichkeit“ zu beachten?

Maßgeblich für die „Zusätzlichkeit“ ist die Zahl der Lehrlinge zu den in der Tabelle angeführten Stichtagen. Jeder weitere Lehrling gilt als zusätzlich. Das Kriterium der Zusätzlichkeit ist an den angeführten Terminen zu erfüllen. Das bedeutet, dass Lehrlinge, die unterjährig ausscheiden, nachbesetzt werden müssen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lehrzeitbeginn
Stichtag
Zusätzlichkeit muss erfüllt sein am
bis
Lehrlingsstand per
1. Tag des 1. Lehrjahres
4 Monate nach Lehrzeitbeginn
bis
Lehrlingsstand per
1. Tag des 2. Lehrjahres
1. Tag des 3. Lehrjahres

Wichtig!

  • Vor der Einstellung des Lehrlings ist mit dem AMS (Service für Unternehmen) Kontakt aufzunehmen und die Förderung zu beantragen!

  • Bei der Beantragung des Blum-Bonus ist eine Vormerkung des Jugendlichen beim AMS nicht erforderlich. Für weitere AMS-Förderungen (Integrative Berufsausbildung, Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil usw.) ist eine Vormerkung...

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