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Förderung für zusätzliche Lehrstellen (Blum-Bonus) wurde verlängert
Auch nach dem wird die Aufnahme zusätzlicher Lehrlinge österreichweit durch das AMS gefördert! Diese Regelung gilt bis . Die wichtigsten Informationen finden Sie hier kurz zusammengefasst:
Welche Kriterien sind bei der „Zusätzlichkeit“ zu beachten?
Maßgeblich für die „Zusätzlichkeit“ ist die Zahl der Lehrlinge zu den in der Tabelle angeführten Stichtagen. Jeder weitere Lehrling gilt als zusätzlich. Das Kriterium der Zusätzlichkeit ist an den angeführten Terminen zu erfüllen. Das bedeutet, dass Lehrlinge, die unterjährig ausscheiden, nachbesetzt werden müssen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lehrzeitbeginn | Stichtag | Zusätzlichkeit muss erfüllt sein am |
---|---|---|
bis | Lehrlingsstand per | 1. Tag des 1. Lehrjahres 4 Monate nach Lehrzeitbeginn |
bis | Lehrlingsstand per | 1. Tag des 2. Lehrjahres 1. Tag des 3. Lehrjahres |
Wichtig!
Vor der Einstellung des Lehrlings ist mit dem AMS (Service für Unternehmen) Kontakt aufzunehmen und die Förderung zu beantragen!
Bei der Beantragung des Blum-Bonus ist eine Vormerkung des Jugendlichen beim AMS nicht erforderlich. Für weitere AMS-Förderungen (Integrative Berufsausbildung, Mädchen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil usw.) ist eine Vormerkung...