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Schwerarbeitsverordnung – Klarstellungen zu den Meldebestimmungen
Seit ist auf der Homepage des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV-SVT) unter www.sozialversicherung.at ein so genannter „Fragen-Antworten-Katalog“ abrufbar, der Dienstgebern* „die Arbeit mit dieser komplexen Materie erleichtern“ soll. Die Berufsliste, die für „körperliche Schwerarbeit“ iSd § 1 Abs 1 Z 4 der Verordnung einen Anhaltspunkt bildet, wurde im September 2007 aktualisiert. Es besteht die Möglichkeit des Downloads unter www.sozialversicherung.at.
Mag. Carina Milisits, Referentin in der legistischen Abteilung für Angelegenheiten der Sozialversicherung im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz; Mitautorin des Werkes „Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich“ (Linde Verlag 2007); maßgeblich an der Ausarbeitung und Umsetzung der Schwerarbeitsverordnung beteiligt.
Auslegungsfragen der Verordnung
Die Verordnung sieht keine Sanktionen bei Nicht- oder Falschmelden vor. Grundsätzlich ist ein Meldeverstoß per se 1) strafbar; da jedoch ausdrücklich der Verdacht auf Schwerarbeit zu melden ist und Dienstgeber in diesem Zusam...