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Anspruch auf Anwesenheitsprämien auch für Abwesenheitszeiten
Eine Vereinbarung über die Nichtberücksichtigung von berechtigten Fehlzeiten (Krankenstand, Urlaub, Feiertage) bei Berechnung einer Prämie ist unwirksam, auch wenn es sich um eine freiwillige Prämie handelt. ()
Sachverhalt
Ein dem Kollektivvertrag für die papier- und pappeverarbeitende Industrie unterliegendes Unternehmen gewährte einigen Arbeitnehmern aufgrund einer internen mündlichen Abmachung freiwillig eine Druckwerkszulage.
Diese freiwillige Zulage war davon abhängig, dass Mitarbeiter mit einer bestimmten Qualifikation Druckmaschinen bedienten. Sie wurde vom Arbeitgeber nur für Aktiv-Zeiten ausbezahlt, nicht aber für Zeiten eines Urlaubs, eines Krankenstandes, gesetzlicher Feiertage und anderer Dienstverhinderungsgründe.
Der im Unternehmen eingerichtete Betriebsrat rügte diese Abrechnungspraxis des Arbeitgebers und forderte die Bezahlung der Druckwerkszulage auch für die genannten Abwesenheitszeiten.
Der Arbeitgeber lehnte diese Forderung mit der Begründung ab, dass freiwillig gewährte Leistungen nicht zwingend in die Entgeltfortzahlung einzubeziehen seien, sodass die Einschränkung auf aktive Dienstzeiten zulässig sei.
Der Betriebsrat klagte darau...