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Praxisfragen zur Elternteilzeit
Die „neue Elternteilzeit“ führte in den ersten beiden Jahren seit ihrer Einführung () ein eher ruhiges Dasein. In den letzten Monaten hat sich jedoch die Zahl der Anfragen rund um das Thema Elternteilzeit spürbar erhöht. Einige Fragen haben wir für Sie ausgewählt und mit Antworten versehen.
Fall 1
Eine Dienstnehmerin befindet sich für ihr am geborenes Kind seit in Elternkarenz. Sie hat beim Dienstgeber die volle Ausschöpfung der Karenzdauer laut MSchG (bis zum ) bekannt gegeben.
Im September 2006 tritt die Dienstnehmerin an den Dienstgeber mit dem Anliegen heran, bereits im Jänner 2007 mit Teilzeit (15 Stunden) beginnen zu dürfen.
Muss die Firma der früheren Beendigung der Karenz zustimmen?
Antwort zu Fall 1
Die Dienstnehmerin ist an eine bereits beim Dienstgeber angemeldete Karenz gebunden . Ohne Zustimmung des Dienstgebers ist eine Kürzung der Karenz oder eine Umwandlung in eine Teilzeit nicht möglich.
Möchte daher die Dienstnehmerin im Jänner 2007 anstelle der Karenz beim Dienstgeber in Teilzeit (15 Stunden) zu arbeiten beginnen, kann ihr der Dienstgeber diesbezüglich auf freiwilliger Basis entgegenkommen. Es gibt also keine durchsetzbare V...