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Kündigungsausspruch durch bloß einen Geschäftsführer auch bei Kollektivvertretung wirksam
Wird das Kündigungsschreiben lediglich von einem kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführer unterschrieben, ist die Kündigung dennoch wirksam, wenn eine interne Vollmacht durch die anderen Geschäftsführer vorliegt. ()
Sachverhalt
Eine GmbH verfügte über mehrere handelsrechtliche Geschäftsführer, die aufgrund des Gesellschaftsvertrages nur gemeinsam vertretungsbefugt waren.
Einer der Geschäftsführer sprach, nachdem er sich zuvor das interne „O.K.“ der Geschäftsführerkollegen geholt hatte, die Kündigung eines bei der GmbH beschäftigten Arbeitnehmers aus.
Der Arbeitnehmer wollte sich mit der Kündigung nicht abfinden und berief sich darauf, dass die Kündigung von allen Geschäftsführern gemeinsam ausgesprochen werden müsste. Er klagte beim Arbeits- und Sozialgericht auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.
Entscheidung
Gemäß § 18 Abs 1 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer allumfassend vertreten . Diese Vertretungsmacht schließt auch die Erteilung von Vollmachten ein.
Auch wenn den Geschäftsführern im Gesellschaftsvertrag nur das kollektive Vertretungsrecht eingeräumt ist, können diese gemeinschaftlich einen Dritten, aber auch einen aus ih...