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Neuer Entgeltfortzahlungsanspruch im neuen Arbeitsjahr auch infolge Arbeitsunfall
Befindet sich ein Arbeiter wegen eines Arbeitsunfalls durchgehend im Krankenstand, entsteht – ebenso wie bei „normalen“ Krankenständen – mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres wieder ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch. ()
Sachverhalt
Ein als Zimmerer beschäftigter Arbeiter erlitt am einen Arbeitsunfall. Infolge dieses Arbeitsunfalls befand er sich über 8 Monate durchgehend im Krankenstand. Der Arbeitgeber leistete Entgeltfortzahlung für die Dauer von 8 Wochen (27. 1. bis ; 2004 war ein Schaltjahr).
Mit begann für den Arbeiter ein neues Arbeitsjahr. Der Arbeiter war der Meinung, dass er mit Beginn des neuen Arbeitsjahres wieder einen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch im Ausmaß von 8 Wochen erwerbe, und forderte daher vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 10. 7. bis (exkl. Feiertag).
Der Arbeitgeber lehnte dieses Begehren mit der Begründung ab, dass die 8-wöchige Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfällen nur pro Anlassfall zustehe und damit unabhängig vom Arbeitsjahr sei. Durch den Beginn des neuen Arbeitsjahres während der durch den Arbeitsunfall bewirkten Arbeitsverhinderung sei daher kein neuer Anspruch entstanden.
Entscheidung
Während ...