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PV-Info 9, September 2006, Seite 14

Dienstzeugnisse und ihre „Geheimsprache“

PV-Info Redaktion

Die Angaben in Dienstzeugnissen müssen einerseits der Wahrheit entsprechen, andererseits dürfen sie dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle nicht erschweren. Diese oftmals widersprüchlichen Anforderungen haben in der Praxis zu einer Art „Geheimsprache“ in Dienstzeugnissen geführt. Diese zu verstehen, ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Interesse. Der vorliegende Artikel stellt anhand von Beispielen einige typische Zeugnisformulierungen dar und zeigt deren versteckte Bedeutung auf.

Dienstzeugnisse in der modernen Arbeitswelt

Auch wenn Dienstzeugnissen in Österreich oft nicht jene Bedeutung beigemessen wird wie in anderen Ländern (zB in Deutschland), sind sie doch aus der Arbeitswelt kaum wegzudenken.

Rechtsgrundlage für Dienstzeugnisse

Der Arbeitgeber ist gesetzlich 1 ) verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer auf Verlangen ein Dienstzeugnis auszustellen. Dieses hat zumindest die Dauer und Art der Dienstleistung zu enthalten (gesetzlicher Mindestinhalt). Eintragungen und Anmerkungen im Dienstzeugnis, durch die dem Arbeitnehmer die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig (Erschwernisverbot).

1) § 39 AngG...

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