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Kombilohn ein „Flop“?
Die mit eingeführte Kombilohn-Förderung des AMS dürfte an der Praxis beinahe spurlos vorübergehen. Die Förderung wurde bisher nicht einmal in 200 Fällen in Anspruch genommen und ist daher bisher wohl als „Flop“ einzustufen.
Eckpfeiler der Kombilohn-Förderung
Die Kombilohn-Förderung war Anfang dieses Jahres mit großen Ambitionen angekündigt
und mit Wirkung ab eingeführt worden. Der Kombilohn sollte vor allem die
Besetzung von bis zu 5.000 offenen Arbeitsstellen mit langzeitarbeitslosen Jugendlichen
und älteren Personen bewirken.
Dies sollte nach Ansicht der zuständigen
Behörden dadurch erreicht werden, dass sowohl Arbeitslosen als auch Unternehmen Anreize
für die Aufnahme eines Dienstverhältnisses geboten werden:
Höhe der Förderung für Arbeitslose , die einen „Kombilohn-Job“ annehmen: 50 % des vorherigen Leistungsbezuges (zB des Arbeitslosengeldes), Höchstgrenze von Bruttoentgelt und Förderung aber maximal € 1.000,–.
Höhe des Zuschusses für Arbeitgeber : circa 15 % des Bruttolohns zum Zwecke der Lohnnebenkostenreduktion auf gesamt 25 %. 1 ) Au...