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PV-Info 9, September 2006, Seite 13

Kombilohn ein „Flop“?

PV-Info Redaktion

Die mit eingeführte Kombilohn-Förderung des AMS dürfte an der Praxis beinahe spurlos vorübergehen. Die Förderung wurde bisher nicht einmal in 200 Fällen in Anspruch genommen und ist daher bisher wohl als „Flop“ einzustufen.

Eckpfeiler der Kombilohn-Förderung

Die Kombilohn-Förderung war Anfang dieses Jahres mit großen Ambitionen angekündigt und mit Wirkung ab eingeführt worden. Der Kombilohn sollte vor allem die Besetzung von bis zu 5.000 offenen Arbeitsstellen mit langzeitarbeitslosen Jugendlichen und älteren Personen bewirken.
Dies sollte nach Ansicht der zuständigen Behörden dadurch erreicht werden, dass sowohl Arbeitslosen als auch Unternehmen Anreize für die Aufnahme eines Dienstverhältnisses geboten werden:

  • Höhe der Förderung für Arbeitslose , die einen „Kombilohn-Job“ annehmen: 50 % des vorherigen Leistungsbezuges (zB des Arbeitslosengeldes), Höchstgrenze von Bruttoentgelt und Förderung aber maximal € 1.000,–.

  • Höhe des Zuschusses für Arbeitgeber : circa 15 % des Bruttolohns zum Zwecke der Lohnnebenkostenreduktion auf gesamt 25 %. 1 ) Au...

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