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Anpassung einer Überstundenpauschale bei kollektivvertraglicher Erhöhung des Grundlohns?
Ob eine Überstundenpauschale im Fall der kollektivvertraglichen Erhöhung des Grundlohns entsprechend angehoben werden muss, hängt davon ab, ob die Pauschale für eine bestimmte Anzahl von Überstunden vereinbart wurde. Trifft dies zu, hat eine Anpassung zu erfolgen. ()
Sachverhalt
Ein Speditionsunternehmen vereinbarte mit seinen Dienstnehmern die pauschale Abgeltung von Überstunden.
Infolge einer Beitragsprüfung beanstandete die Gebietskrankenkasse, dass der Dienstgeber bei Berechnung der Überstundenpauschale die jährlichen KV-Erhöhungen nicht beachtet habe. Da sich die Überstundenpauschale am Verdienst für die Normalarbeitszeit orientiere, sei die Pauschale entsprechend der Erhöhung des Grundgehalts anzupassen gewesen.
Die GKK forderte vom Dienstgeber daher die Nachentrichtung der SVBeiträge von der Differenz zwischen der tatsächlich bezahlten und der ihrer Ansicht nach richtig berechneten Überstundenpauschale.
Der Dienstgeber lehnte den Standpunkt der GKK mit der Begründung ab, dass die vereinbarte Überstundenpauschale nach wie vor die durchschnittlich geleisteten Überstunden ohnehin ausreichend abdecke, sodass eine Valorisierung der Überstundenpauschale n...