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PV-Info 4, April 2006, Seite 27

E-Card als Bürgerkarte

PV-Info Redaktion

Die in den letzten Wochen immer wieder in den Medien erwähnte „Bürgerkarte“ ist nicht als gesonderte Karte vorgesehen, sondern es können diverse Chipkarten (zB die E-Card) mit den Funktionen einer „Bürgerkarte“ ausgestattet werden. Damit hat jeder Bürger die Wahl, ob und welche Karte er zur Bürgerkarte „aufrüsten“ möchte. Der nachfolgende Artikel bietet ua einen Überblick über Einsatzmöglichkeiten und die vorbereitenden Schritte für die Nutzung der Bürgerkarte.

Wozu dient die Bürgerkarte?

Die Bürgerkarte soll insbesondere die Möglichkeit schaffen, Rechtsgeschäfte künftig vermehrt elektronisch durchführen zu können. Die Bürgerkarte dient dabei als elektronischer Ausweis, mit Hilfe dessen

  • eine eindeutige Identifikation des jeweiligen Bürgers,

  • eine sichere elektronische Signatur,

  • und eine sichere Verschlüsselung für die vertrauliche Übermittlung ermöglicht wird.

Für den Einsatz als Bürgerkarte sind verschiedene Chipkarten, wie ECard, Bankomatkarten,weitere diverse Chipkarten und die A1-Signatur für Mobiltelefone geeignet.

Die E-Card als Bürgerkarte

Durch die Zusatzfunktion einer Bürgerkarte kann somit zB die E-Card als elektronischer Ausweis für den Privat- und Wirtschaftsbereich...

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