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Pauschalierte Fahrtkostenersätze für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Ein pauschalierter Fahrtkostenersatz kann für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn auf dieser Strecke kein Massenbeförderungsmittel verkehrt, bis zu € 0,09 pro Straßenkilometer SV-frei abgerechnet werden.
Beitragsfreie Fahrtkostenersätze
Gemäß § 49 Abs 3 Z 20 ASVG gilt der „ Ersatz der tatsächlichen Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln “ nicht als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und ist daher beitragsfrei .
Diese SV-Freiheit eines vom Dienstgeber bezahlten Fahrtkostenersatzes steht auch bei Nichtbenützung öffentlicher Verkehrsmittel zu, also wenn der Dienstnehmer zB nicht mit der Straßenbahn, sondern mit dem Privat-Pkw in die Arbeit fährt. In diesem Fall sind die fiktiven Kosten eines Massenbeförderungsmittels heranzuziehen. 1 )
Es gibt in diesem Zusammenhang vor allem zwei denkbare Fallvarianten:
1. Öffentliches Verkehrsmittel verfügbar : Verkehrt auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Massenbeförderungsmittel, ist ein vom Dienstgeber ausbezahlter Fahrtkostenersatz bis zur Höhe der tarifmäßigen Kosten für das Massenbeförderungsmittel sozialversicherungsfrei. 2 )
2. Kein öffentliches Verkehrsmi...