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Anhang zum Gastbeitrag: Ausbildungskostenrückersatz und Konkurrenzklausel
Ergänzend zum vorstehenden Gastbeitrag soll anhand eines Beispiels die neu geschaffene Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln dargestellt werden.
Letztes Monatsentgelt
Da das Gesetz für die Frage des Überschreitens oder Nichtüberschreitens der Entgeltgrenze (im Jahr 2006: € 2.125,-) auf das „ für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt “ abstellt, ist zu beachten, dass
eine endgültige Beurteilung erst bei der Beendigung des Dienstverhältnisses möglich ist und dass
aliquote Sonderzahlungen und sonstige regelmäßige Leistungen (zB regelmäßige Überstundenentgelte) einzubeziehen sind (beachte zB die insofern völlig gleich lautende Gesetzesformulierung zur Abfertigung „Alt“ in § 23 Abs 1 AngG).
Beispiel
Angestellter,
Eintritt ,
Normalarbeitszeit: 40 Stunden/Woche,
vereinbartes Anfangsgehalt: € 1.200,–/Monat.
Laut Kollektivvertrag besteht Anspruch auf Urlaubsbeihilfe (UB) und Weihnachtsremuneration (WR) in Höhe je eines Monatsgrundgehalts.
Privatnutzung des Firmen-Kfz: Sachbezugswert: € 330,–/Monat.
Es werden monatlich durchschnittlich 5 „gewöhnliche“ Überstunden (mit 50 % Zuschlag) erbracht und in Geld ausbezahlt,
der Kollektivvertrag sieht einen Überstundenteiler von 1/150 vor.
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