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Aktuelles zur Schwerarbeitspension
Personen, die in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet haben, sollen künftig bereits mit 60 in Pension gehen können (Schwerarbeitspension). Durch die Schwerarbeitsverordnung wurde nun festgelegt, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit anerkannt werden. Für Zeiträume ab trifft den Dienstgeber die Verpflichtung, Schwerarbeit gesondert zu melden.
Schwerarbeitspension ab 60
Durch das geplante Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 20061 ) ist vorgesehen, dass Personen, die in den letzten 20 Jahren vor dem Pensionsstichtag mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet haben, bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahres (und bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen) in Pension gehen können.
Allerdings kommt in diesem Fall ein Abschlag zum Tragen, der pro Jahr, um das der Pensionsantritt (gegenüber dem Regelpensionsalter) vorverlegt wird, 1,8 % beträgt.
1) Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 wurde bereits vom Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen und wird in Kürze im Parlamentsplenum verhandelt. Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten.
Beispiel
Ein Dienstnehmer löst anlässlich seines 60. Geburtstages sein Dienstverhältnis per...