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Neue arbeitsrechtliche Gesetze
In den vergangenen Wochen sind einige arbeitsrechtliche Gesetzesänderungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und damit in Kraft getreten. Der folgende Artikel bietet einen kurzen Überblick über diese einschlägigen Änderungen.
Gesetzliche Regelung zum Ausbildungskostenrückersatz
Ebenfalls durch die oben erwähnte Novelle zum AVRAG wurden erstmals ausdrückliche gesetzliche Regelungen zur Frage des Ausbildungskostenrückersatzes getroffen. 1 ) Dabei handelt es sich überwiegend um eine gesetzliche Festschreibung der bisherigen Rechtsprechungspraxis.
1) Durch BGBl I 2006/36 (ausgegeben am 17. 3. 2006) wurde ein neuer § 2d AVRAG geschaffen. Dieser enthält insbesondere eine Definition der Ausbildungskosten sowie genaue Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Rückerstattung von Ausbildungskosten möglich ist.
Nähere Details zu dieser Neuregelung finden Sie in dieser Zeitschrift (PV-Info 4/2006) im Gastbeitrag auf den Seiten 14 ff (siehe Ausbildungskostenrückersatz und Konkurrenzklausel).