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Unfall am Schitag einer Betriebsabteilung als Arbeitsunfall
Ein Schiunfall, der sich auf einem vom Arbeitgeber genehmigten Schitag einer Betriebsabteilung ereignet, ist nicht als Freizeitunfall, sondern als Arbeitsunfall zu werten. ()
Sachverhalt
Im Jänner 2004 organisierte der Betriebsrat einen vom Arbeitgeber genehmigten Schitag, dessen Kosten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geteilt wurden. Die Mitarbeiter der Finanzbuchhaltungsabteilung, bestehend aus dem Abteilungsleiter (gleichzeitig Prokurist) und drei weiteren Arbeitnehmern, konnten an diesem Schitag nicht teilnehmen, weil zu dieser Zeit die Bilanzen fertig gestellt werden mussten.
Wegen der Nichtteilnahme am Schitag im Jänner 2004 und als „Kompensation“ für die im Zuge der Bilanzierungsarbeiten auch am Wochenende und außerhalb der normalen Dienstzeit geleisteten Arbeiten organisierte der Leiter der Finanzbuchhaltungsabteilung für die Mitarbeiter seiner Abteilung einen eigenen Schitag im März 2004. Die Tragung der Verpflegungs- und Liftkosten wurde vom Arbeitgeber zugesichert, und für die Reise wurde der Firmenbus zur Verfügung gestellt. An diesem Schitag nahmen zwei Mitarbeiterinnen der Finanzbuchhaltungsabteilung sowie der Abteilungsleiter und se...