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PV-Info 8, August 2006, Seite 19

VfGH kippt Ausnahme der Erwachsenenbildner von steuerlicher Dienstverhältnisfiktion

PV-Info Redaktion

Die Ausnahme der Lehrenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen von der generellen Einstufung der Bezüge von Lehrenden mit Lehrplanbindung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. ( G 9/06)

Sachverhalt

Dem Betreiber einer Fachhochschule wurde vom Finanzamt die Nachentrichtung von Lohnsteuer für die an der Fachhochschule tätigen Lehrbeauftragten vorgeschrieben. Er bekämpfte diese Vorschreibung mit dem Argument, dass die Lehrbeauftragten in keinem Dienstverhältnis stünden.
Letztlich landete der Fall vor dem VfGH. Dort wurden die steuerliche Dienstverhältnisfiktion bei Lehrenden mit Lehrplanbindung sowie die davon vorgesehene Ausnahme für Erwachsenenbildner näher unter die Lupe genommen.

Entscheidung

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Gesetzgeber die Bezüge der Lehrenden an Bildungseinrichtungen, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit rechnet.

Hingegen verstößt es gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, dass Vortragende, Lehrende und Unterrichtende an Erwachsenenbildungseinrichtungen davon aus...

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