Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 8, August 2006, Seite 17

Lohnsteuerpflichtige Aufwandspauschale für „Homeoffice“

PV-Info Redaktion

Bezahlt ein Arbeitgeber einem zu Hause arbeitenden Arbeitnehmer eine als „Mietentgelt“ bezeichnete Aufwandspauschale für einen in dessen Eigentumswohnung befindlichen Büroraum, liegt kein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sondern ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Anderes würde hingegen gelten, wenn der Büroraum durch den Arbeitgeber auch noch anderweitig (zB als Arbeitsort für andere Arbeitnehmer) genutzt wird. ()

Sachverhalt

Eine GmbH beschäftigte eine Arbeitnehmerin für Verwaltungs- und Buchhaltungsarbeiten. Aus gesundheitlichen Gründen arbeitete sie zu Hause. Sie verrichtete die ihr obliegenden Arbeiten in einem Arbeitsraum in ihrer Eigentumswohnung.
Die Unterlagen wurden ihr von der Firma übermittelt und die Arbeitsergebnisse wieder abgeholt.
Die benötigten Computeranlagen wurden der Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung des Arbeitsraumes erhielt sie vom Arbeitgeber ein „Mietentgelt“ in Höhe von € 73,– monatlich netto.

Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung wurde die Behandlung der Aufwandspauschale als „Mietentgelt“ beanstandet.
Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass in Wahrheit eine l...

Daten werden geladen...