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PV-Info 8, August 2006, Seite 13

Sommerhitze am Arbeitsplatz

PV-Info Redaktion

Auch im Falle hochsommerlicher Temperaturen gibt es keinen Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung vom Dienst unter dem Titel „Hitzeferien“. Allerdings sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.

Haben Arbeitnehmer bei Sommerhitze am Arbeitsplatz „hitzefrei“?

Es existiert keine gesetzliche Grundlage dafür, als Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlassen zu dürfen, wenn infolge der Sommerhitze die Temperaturen am Arbeitsplatz zu hoch sind.
Demnach gibt es auch im Falle hochsommerlicher Temperaturen keinen Anspruch der Arbeitnehmer auf Freistellung vom Dienst unter dem Titel „Hitzeferien“.
Der Arbeitgeber hat allerdings laut Arbeitsstättenverordnung während einer Hitzeperiode einige Grundsätze zu beachten. Diese werden nachfolgend im Überblick dargestellt.

S. 14Besteht eine Pflicht zur Errichtung und Verwendung einer Klima- oder Lüftungsanlage?

Hinsichtlich Raumklima in der heißen Jahreszeit ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung 1 ) folgende Situation:

  • Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, eine Klima- oder Lüftungsanlage zu installieren.

  • Ist allerdings eine Klima- oder Lüftungsanlage vorhanden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur 25° C möglichst nicht überschreitet. Der Arbeitgebe...

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