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PV-Info 8, August 2006, Seite 8

Arbeitszeitaufzeichnungen im Hotel- und Gastgewerbe

Hannes Hofer

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Dienstgeber verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Diese gesetzliche Verpflichtung wird insbesondere in Hotel- und Gastronomiebetrieben immer wieder vernachlässigt, was zu Abgabennachforderungen im Zuge einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben und zu Verwaltungsstrafen im Falle einer Beanstandung durch das Arbeitsinspektorat führen kann.

Gastbeitrag von Herrn Hannes Hofer, Diplomierter Personalverrechner und Personalcontroller in einer Steuerberatungskanzlei in Innsbruck.

Verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnungen

Es ist generell festzuhalten, dass jeder Dienstgeber gemäß § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) verpflichtet ist, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen.

Was dabei manchmal nicht bedacht wird:
Solche Aufzeichnungen müssen auch vorhanden sein, wenn eine fixe tägliche Arbeitszeit festgelegt wurde.

Diese gesetzliche Verpflichtung führt speziell in Hotel- und Gastronomiebetrieben immer wieder zu Problemen.
Die Folgen einer Nichtführung von Zeitnachweisen werden nämlich in der Regel erst bei GPLA-Prüfungen1 ) oder bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ersichtlich.
Die GPLA-Prüfer sind dazu...

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