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PV-Info 12, Dezember 2006, Seite 30

SV-rechtliche Auswirkungen der EU-Erweiterung ab 2007

PV-Info Redaktion

Mit treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Ab diesem Zeitpunkt kommen im Verhältnis zu diesen Staaten daher insbesondere die EU-Vorschriften für die Sozialversicherungszuständigkeit bei Entsendungen sowie bei Beschäftigung in mehreren EU-/EWR-Staaten zur Anwendung.

EU-Erweiterung

Die Europäische Union bekommt ab mit Bulgarien und Rumänien zwei neue Mitgliedstaaten. Grundsätzlich gilt damit auch für Bulgarien und Rumänien ab die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die soziale Sicherheit. Dies hat insbesondere folgende Auswirkungen:

  • Bei Entsendungen ab von Österreich nach Bulgarien bzw Rumänien oder umgekehrt ist EU-Recht anzuwenden. Es sind daher auch die einschlägigen Formulare (insbesondere das Formular E 101-B Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften) auszustellen.

  • Dasselbe gilt im Falle einer Mehrfachbeschäftigung in Österreich einerseits und Bulgarien bzw Rumänien andererseits.

  • Ab gilt bezüglich Sachleistungsaushilfe auch in Bulgarien und Rumänien die Europäische Versicherungskarte (Rückseite der E-Card) als Anspruchsnachweis.

Ergänzender Hinweis

Hinsichtlich Beschäftigung von bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern in Ös...

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