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SV-rechtliche Auswirkungen der EU-Erweiterung ab 2007
Mit treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Ab diesem Zeitpunkt kommen im Verhältnis zu diesen Staaten daher insbesondere die EU-Vorschriften für die Sozialversicherungszuständigkeit bei Entsendungen sowie bei Beschäftigung in mehreren EU-/EWR-Staaten zur Anwendung.
EU-Erweiterung
Die Europäische Union bekommt ab mit Bulgarien und Rumänien zwei neue Mitgliedstaaten. Grundsätzlich gilt damit auch für Bulgarien und Rumänien ab die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die soziale Sicherheit. Dies hat insbesondere folgende Auswirkungen:
Bei Entsendungen ab von Österreich nach Bulgarien bzw Rumänien oder umgekehrt ist EU-Recht anzuwenden. Es sind daher auch die einschlägigen Formulare (insbesondere das Formular E 101-B Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften) auszustellen.
Dasselbe gilt im Falle einer Mehrfachbeschäftigung in Österreich einerseits und Bulgarien bzw Rumänien andererseits.
Ab gilt bezüglich Sachleistungsaushilfe auch in Bulgarien und Rumänien die Europäische Versicherungskarte (Rückseite der E-Card) als Anspruchsnachweis.
Ergänzender Hinweis
Hinsichtlich Beschäftigung von bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern in Ös...