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IESG-Zuschlag für das Jahr 2007 unverändert
Der IESG-Zuschlag beträgt auch im Kalenderjahr 2007 weiterhin 0,7 %.
Keine Änderung beim IESG-Zuschlag
Durch Verordnung des BMWA 1) wurde jüngst der IESG-Zuschlag auch für das Kalenderjahr 2007 mit 0,7 % festgelegt.
1) BGBl II 2006/457, ausgegeben am 30. 11. 2006.