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PV-Info 7, Juli 2006, Seite 29

Praxisfragen zur Verpfändung

PV-Info Redaktion

Verpfändungen von Gehalts- und Lohnbezügen tauchen in der Personalverrechnung immer wieder auf. In der Praxis herrschen dabei oft große Unsicherheiten, wie mit Verpfändungen umzugehen ist. Einige häufige Fragestellungen sollen daher in diesem Artikel behandelt werden.

Wie ist bei Einlangen einer Verpfändungsanzeige vorzugehen?

Langt beim Arbeitgeber ein Schreiben über eine erfolgte Verpfändung der Gehalts- und Lohnansprüche des Arbeitnehmers ein (zB Mitteilung einer Bank über die erfolgte Verpfändung zwecks Absicherung eines gewährten Kredits), ist diese entsprechend ihrem Rang vorzumerken.
Empfehlenswert ist in jedem Fall,

  • die erfolgte Verpfändung nachweisen zu lassen (Verpfändungsurkunde) und

  • die Unterschrift des Arbeitnehmers auf der Verpfändungsurkunde zu überprüfen.

Bestehen gegenüber einem Verpfändungsgläubiger Auskunftspflichten des Arbeitgebers?

Im Falle einer Verpfändung besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung oder zur Erteilung sonstiger Auskünfte. Anfragen der Bank (zB in Form eines Fragebogens) müssen daher nicht beantwortet werden.

Sind aufgrund der Verpfändungsanzeige Zahlungen an den Gläubiger zu leisten?

Aufgru...

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