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Keine steuerfreien Überstundenzuschläge bei All-inclusive-Gehalt
Ein Herausrechnen von steuerfreien Überstundenzuschlägen aus einem Inklusivgehalt ist nicht zulässig, wenn weder im schriftlichen Dienstvertrag noch in mündlichen Absprachen eine Gesamtstundenleistung (Normalstunden und konkrete Anzahl der abgegoltenen Überstunden) festgelegt ist. ()
Sachverhalt
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde ein Inklusivgehalt vereinbart. Der Arbeitgeber schälte steuerfreie Überstundenzuschläge aus dem Gesamtgehalt heraus, und zwar sowohl für „normale“ Überstunden als auch für qualifizierte Überstunden (Sonntags-, Feiertags-, Nachtüberstunden).
Im Zuge der Lohnsteuerprüfung wurde die Steuerfreiheit der herausgeschälten verneint und die Nachentrichtung von Lohnsteuer vorgeschrieben.
Entscheidung
Die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge kommt nur in Betracht, wenn die genaue Anzahl und zeitliche Lagerung aller tatsächlich geleisteten Überstunden und die genaue Höhe der dafür bezahlten Zuschläge feststehen.
Vom erstgenannten Erfordernis kann nur abgesehen werden, wenn eine klare, nach der Sachlage wirtschaftlich fundierte Vereinbarung über eine Pauschalabgeltung der Überstundenleistungen in bestimmter Höhe getroff...