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Unwirksame Arbeitgeberkündigung bei nachträglicher Schwangerschaftsmitteilung
Erfuhr eine Dienstnehmerin erst zwei Wochen nach der Dienstgeberkündigung durch einen Schwangerschaftstest erstmals von ihrer Schwangerschaft und konnte sie wegen Übelkeit und Schwindelgefühls erst drei Tage später einen Arzt aufsuchen, der die Schwangerschaft feststellte, ist die noch am selben Tag erfolgte Meldung an den Arbeitgeber rechtzeitig. Die nachträgliche Schwangerschaftsmeldung macht die Kündigung somit rechtsunwirksam. ()
Sachverhalt
Eine Dienstnehmerin wurde vom Dienstgeber am gekündigt. Am erfuhr sie durch einen Schwangerschaftstest von ihrer Schwangerschaft. Wegen Übelkeit und Schwindelgefühls war es ihr erst am möglich, einen Arzt aufzusuchen, der die Schwangerschaft feststellte.
Die Dienstnehmerin informierte den Dienstgeber noch am selben Tag von der Schwangerschaft.
Der Dienstgeber vertrat die Ansicht, dass die Schwangerschaftsmeldung zu spät erfolgt sei und dass die Kündigung daher unangetastet bleibe.
Insbesondere warf er der Dienstnehmerin vor, sie habe zu lange damit zugewartet, sich Gewissheit über das Vorliegen einer Schwangersch...