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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 117

Anfechtung eines Beschlusses der Generalversammlung über eine durchgreifende Änderung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH

§§ 6, 7 und 878 ABGB

§§ 41 und 45 ff GmbHG

§ 581 ZPO

1. Die Einfügung einer Schiedsklausel in den Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter.

2. Sowohl die nachträgliche Einführung von Vinkulierungen von Geschäftsanteilen als auch deren Verschärfung bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter.

3. Beschließt die Generalversammlung eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, so ist eine nur teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses nicht möglich.

(OLG Linz 2 R 31/17t; LG Linz 4 Cg 112/16g)

Der Kläger ist mit rund 20,83 % an der beklagten GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter sind J. R. mit einer Beteiligung von rund 71,17 % und Mag. J. S. mit einer 8 %-Beteiligung. Der Kläger möchte seine Geschäftsanteile einem Dritten übertragen und damit aus der Gesellschaft als Gesellschafter ausscheiden. In der außerordentlichen Generalversammlung (im Folgenden: GV) der Beklagten vom , in der auch die Aufsichtsratsmitglieder neu bestellt und die Umstellung auf Euro und eine geringfügige Kapitalerhöhung beschlossen wurden, stimmten J. R. und Mag. J. S. mit rund 79,17 % für den Beschluss über die durchgreifende Neufassung des Gesellschaftsvertrages, der ...

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