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Abgrenzung zwischen durchgehender und tageweiser Beschäftigung
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage nach der Abgrenzung zwischen einem durchlaufenden Beschäftigungsverhältnis einerseits und wiederholten tageweisen Beschäftigungen andererseits. Diese Unterscheidung ist sowohl für die arbeitsrechtlichen Ansprüche als auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Dienstnehmers von enormer Bedeutung.
Abgrenzung laut Rechtsprechung
Geht man von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aus1) , sind für die Abgrenzung zwischen durchlaufenden Beschäftigungsverhältnissen einerseits und kurzfristigen (tageweisen) Beschäftigungen andererseits folgende Aspekte entscheidend:
Keine Beschäftigung an allen Tagen erforderlich : Der Umstand, dass nicht an allen Wochentagen (Werktagen) eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist nicht aussagekräftig. Ein durchlaufendes Dienstverhältnis setzt also nicht voraus, dass an allen Tagen des Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich gearbeitet wird. In einem konkreten Fall hat die Rechtsprechung zB bei Vereinbarung einer Arbeitsleistung an 8 Tagen innerhalb e...