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Neue im BGBl kundgemachte Gesetze
Im Bundesgesetzblatt wurden kürzlich einige Gesetzesänderungen veröffentlicht, die in verschiedenen Bereichen der Personalverrechnung Auswirkungen haben.
Anhebung der Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer ab 2007
Mit dem KMU-Förderungsgesetz5) soll ua eine Senkung von Bürokratiekosten erreicht werden. Durch eine Änderung im UStG wird die für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmern geltende Umsatzgrenze mit Wirkung ab 2007 von € 22.000,– auf € 30.000,– angehoben.
Diese Änderung ist zB von Interesse, wenn freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer beschäftigt werden. Derartige Personen sind steuerlich nämlich in der Regel als Selbständige einzustufen, sodass die Höhe der Kleinunternehmergrenze hier eine durchaus wichtige Rolle spielt.
5) KMU = Klein- und Mittelunternehmen. BGBl I 2006/101, ausgegeben am 26. 6. 2006.