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Neue im BGBl kundgemachte Gesetze
Im Bundesgesetzblatt wurden kürzlich einige Gesetzesänderungen veröffentlicht, die in verschiedenen Bereichen der Personalverrechnung Auswirkungen haben.
Änderung im AuslBG durch EU-Erweiterung
Mit einer Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz ( 2. EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz)4) wird im Hinblick auf den künftigen EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens (entweder oder ) klargestellt, dass Staatsbürger Bulgariens und Rumäniens während einer Übergangsphase von maximal 7 Jahren weiterhin dem AuslBG unterliegen.
4) BGBl I 2006/85, ausgegeben am 23. 6. 2006.
Ergänzender Hinweis
Bürger Bulgariens und Rumäniens haben ab dem Beitritt Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit und brauchen daher keinen Aufenthaltstitel mehr. Sie unterliegen damit auch nicht mehr der Quotenpflicht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.