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Neue im BGBl kundgemachte Gesetze
Im Bundesgesetzblatt wurden kürzlich einige Gesetzesänderungen veröffentlicht, die in verschiedenen Bereichen der Personalverrechnung Auswirkungen haben.
Rückerstattung von IESG-Zuschlägen
Durch eine Novelle zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz1) wird die Rückerstattung der zu hohen IESG-Zuschläge infolge der vom VfGH verfügten Aufhebung der IESG-Verordnungen für die Jahre 2000 bis 2005 geregelt. 2) In den Genuss dieser Regelung kommen allerdings nur jene wenigen Unternehmen, deren Beschwerdefälle vom VfGH als Anlassfälle 3) anerkannt wurden.
1) BGBl I 2006/86, ausgegeben am 23. 6.
2006.
2) VfGH 13. 10. 2005, G 39/05,V
25-31/05.
3) Als Anlassfälle gelten nur jene
Verfahren, in denen Dienstgeber vor dem 7. 4. 2005 (= Tag der Bekanntmachung des
Prüfungsbeschlusses) Rückerstattungsanträge an die örtlich zuständige GKK gerichtet
haben und nach der Ablehnung in erster und zweiter Instanz spätestens bis zum Beginn der
Verhandlung des VfGH am 27. 9. 2005 die entsprechenden Beschwerden eingebracht haben.
Für die Anlassfälle wurde der IESG-Zusch...