Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2012, Seite 330

Aktuelle Liste der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b KStG

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG 1988 genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG 1988 von der Körperschaftsteuer befreit. Das Finanzamt Wien 1/23 hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen. Sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind gemäß § 6b Abs. 3 KStG 1988 einmal jährlich im „Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung“ zu veröffentlichen. Die Liste für das Jahr 2011 findet sich auf der BMF-Homepage.

Daten werden geladen...