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Abfertigung bei unmittelbar aufeinander folgenden Dienstverhältnissen
Bereits abgefertigte Dienstzeiten aus einem vorangehenden Dienstverhältnis beim selben Arbeitgeber sind für die Berechnung eines neuen Abfertigungsanspruchs grundsätzlich auszuklammern. Aus diesem Grund kann auch nach über 25-jähriger abgefertigter Dienstzeit ein neuer Abfertigungsanspruch entstehen. ()
Sachverhalt
Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wurde nach über 30-jähriger Dienstzeit vom Arbeitgeber aus organisatorischen Gründen per gekündigt. Sie erhielt eine gesetzliche Abfertigung von 12 Monatsentgelten.
Im unmittelbaren Anschluss daran (also mit Beginn per ) wurde mit ihr ein neues Dienstverhältnis abgeschlossen, welches eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 31,5 Stunden vorsah.
In weiterer Folge kam es ab zu einer Altersteilzeitvereinbarung (Reduktion auf 18 Stunden),wobei auch ausdrücklich festgehalten wurde, dass die Abfertigung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der reduzierten Normalarbeitszeit auf Basis der vor der Herabsetzung geltenden Arbeitszeit berechnet wird.
Am wurde über das Vermögen des Arbeitgebers der Konkurs eröffnet.
Die Arbeitnehmerin erklärte am ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. Sie...