Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslegungsfrage zu Reisekosten bei freien Dienstnehmern
Einige Gebietskrankenkassen haben kürzlich mitgeteilt, Reisekostenentschädigungen bei freien Dienstnehmern ab auch dann als SV-pflichtig anzusehen, wenn diese belegmäßig nachgewiesen werden. Diese sehr weite Interpretation ist problematisch.
Ansicht der Gebietskrankenkassen
Wie sich den Dienstgeber-Informationen einiger Gebietskrankenkassen entnehmen lässt 1), möchten die Gebietskrankenkassen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur SV-Pflicht von Reisekostenentschädigungen bei freien Dienstnehmern 2) ab auch dann angewendet wissen, wenn „derartige Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden“.
1) Siehe zB DG-Info NÖGKK September/2005,WGKK November/2005. 2) VwGH 15. 3. 2005, 2001/08/0176 (vgl bereits PV-Info 1/2005, Seite 9). Dass diese Sichtweise fragwürdig ist, ergibt sich sowohl aus dem Gesetz als auch aus dem VwGH-Erkenntnis selbst.
Gesetzesgrundlage
§ 49 Abs 3 Z 1 ASVG lautet:
„Als Entgelt im Sinne des Abs 1 und 2 gelten nicht: Vergütungen des Dienstgebers, durch welche die durch dienstliche Verrichtungen für den Dienstgeber veranlassten Aufwendungen des Dienstnehmers abgego...