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Aktuelle Zweifelsfragen zur E-Card-Gebühr
Immer wieder tauchen neue Fragen rund um das Service-Entgelt für die E-Card auf. Da es nun bei der Abrechnung für November 2005 mit der E-Card-Gebühr erstmals ernst wird, finden Sie nachfolgend noch einige aktuelle Hinweise zu diesem Thema.
Mehrfache Einhebung der E-Card bei mehrfacher Beschäftigung?
Für Verwirrung sorgt derzeit ua die Frage, ob bei einer mehrfach beschäftigten Person die E-Card-Gebühr auch mehrfach eingehoben wird. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Für den Dienstgeber ist es im Normalfall nicht von Bedeutung, ob infolge mehrfacher Beschäftigung des Versicherten auch bei einer anderen Firma die E-Card-Gebühr eingehoben wird.
Liegt allerdings bereits vorweg ein schriftlicher Nachweis darüber vor, dass die E-Card-Gebühr schon von einem anderen Dienstgeber eingehoben wird, muss der Dienstgeber die E-Card-Gebühr nicht abführen („ELDA-Forum“ vom ).
Fehlen daher derartige schriftliche Nachweise, ist die E-Card-Gebühr jedenfalls einzuheben. Die betroffenen Personen erhalten diesfalls die eventuell zuviel bezahlte E-Card-Gebühr auf Antrag vom Krankenversicherungsträger zurück.
Der Dienstnehmer muss dazu dem Träger die Gehaltszettel vorlegen, auf denen der Abzug der E-...