Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnkonto ab 2006
Aufgrund der Lohnkontenverordnung 2006 sind ab 2006 einige zusätzliche Daten in das Lohnkonto einzutragen. Auch einige steuerfreie Bezugsarten müssen – wie bisher – über das Lohnkonto laufen.
Zusätzliche Daten im Lohnkonto
Ab 2006 sind aufgrund der Lohnkontenverordnung 2006 (BGBl II 2005/256) zusätzlich zu den bisher vorgeschriebenen Inhalten folgende Daten in das Lohnkonto einzutragen:
AK-Umlage, Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage (§ 16 Abs 1 Z 3 EStG),
Pflichtversicherungsbeiträge (§ 16 Abs 1 Z 4 EStG),
Wohnbauförderungsbeiträge (§ 16 Abs 1 Z 5 EStG),
Pendlerpauschale (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG),
erstatteter (rückgezahlter) Arbeitslohn (§ 16 Abs 2 EStG),
Beiträge an ausländische Pensionskassen,
sofern der Arbeitgeber Betriebsstätten in mehreren Gemeinden hat, die Betriebsstätte gemäß § 4 KommStG und der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist, sowie die jeweils erhebungsberechtigte Gemeinde gemäß § 7 KommStG,
die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) und für den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie die geleisteten Beiträge und
der für den Arbeitnehmer zuständige Sozialversicherungsträger.
Steuerfreie Bezüge im Lohnkonto?
Es ist zu beachten, dass laut Lohnkontenverordnung 2006 auch einige steuerfreie bzw nicht steuerbare Bezugsarten über das Lohnkonto laufen müssen.
In diesem Zusammenhang sind fo...