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Erweiterungen bei der Familienhospizkarenz
Die Familienhospizkarenz zur Sterbebegleitung naher Angehöriger und Begleitung schwerst erkrankter Kinder soll durch eine vom Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle ab 2006 erweitert werden.
Erweiterungen ab 2006
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung 1) sieht folgende Änderungen vor:
Familienhospizkarenz auch für die Begleitung von Wahl- und Pflegeeltern.
Zeitliche Ausdehnung
der möglichen Familienhospizkarenz für die
Begleitung
von
schwerst erkrankten Kindern:
Die Familienhospizkarenz wird in diesen Fällen
statt bisher maximal 3 Monate + Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt 6 Monate
künftig maximal 5 Monate + Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt 9 Monate betragen. Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass bei Kindern bestimmte Therapieformen (zB Tumorbehandlung) oft länger als ein halbes Jahr dauern
1) Regierungsvorlage 18. 10. 2005, 1122 BlgNR 22. GP.
Unterstützungszahlungen
Begleitend sind Unterstützungszahlungen aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleichsfonds geplant:
Diese werden künftig bis zu einem gewichteten Haushaltsdurchschnittseinkommen von € 700,- (bisher € 500,–) monatlich gewährt.
In-Kraft-Treten der Änderungen
Die Änderungen sollen nach der p...