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PV-Info 2, Dezember 2005, Seite 6

Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes ab 28. 10. 2005

PV-Info Redaktion

Mit ist die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes in Kraft getreten. Die dadurch bewirkte Anhebung des abgabenfreien Kilometergeldsatzes bedeutet nicht automatisch eine Erhöhung des arbeitsrechtlichen Kilometergeldanspruchs.

Anhebung des amtlichen Kilometergeldes

Mit Wirkung per erfolgte eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes (BGBl I 2005/115, ausgegeben am ).
Es gelten – verglichen mit den bis geltenden Sätzen – folgende neue abgabenfreie Beträge für das Kilometergeld:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
(in EUR)
bis
ab
Pkw und Kombi
0,356
0,376
Motor(fahr)räder bis 250 cm3
0,113
0,119
Motorräder über 205 cm3
0,201
0,212
pro mitbeförderte Person
0,043
0,045

Erhöht sich automatisch auch der arbeitsrechtliche Kilometergeldanspruch?

Die Anhebung des amtlichen Kilometergeldes erfolgte durch eine Gesetzesnovelle zur (an sich für Bundesbeamte geltenden) Reisegebührenvorschrift.

Diese Gesetzesänderung bewirkt infolge der steuerlichen Anknüpfung (§ 26 Z 4 EStG) im Bereich der Privatwirtschaft

  • lediglich eine Anhebung des abgabenfreien Kilometergeldes,

  • aber keinen automatischen arbeitsrechtlichen Anspruch auf erhöhtes Kilometergeld.

Ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Erhöhung des Kilometergeldes besteh...

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