Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 5, Mai 2006, Seite 32

Praxisfragen zur Meldung eines Krankenstandes durch den Arbeitnehmer

PV-Info Redaktion

Fragen rund um die Krankmeldung eines Arbeitnehmers tauchen im betrieblichen Arbeitsalltag immer wieder auf. Das PV-Info-Team hat einige besonders interessante Fragestellungen zu diesem Thema in Form von Fallbeispielen übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Fall 1

Ein Arbeitnehmer erscheint von Montag, 15. 5. bis Mittwoch, nicht zum Dienst. Die Versuche, ihn telefonisch zu erreichen, bleiben erfolglos.
Am Do, erscheint der Arbeitnehmer wieder. Er erzählt, dass er mit Fieber im Bett gelegen sei und legt eine Krankenstandsbestätigung für den Zeitraum 15. 5. bis vor.
Auf die Rückfrage, warum er sich nicht gemeldet habe, meint er, er habe darauf vergessen.
Wie ist hinsichtlich Entgeltfortzahlung vorzugehen?

Rechtslage

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber einen Krankenstand „ohne Verzug“ mitzuteilen .

Diese Pflicht zur Krankenstandsmeldung besteht automatisch , dh ohne vorangehende Aufforderung durch den Arbeitgeber. 1) Kommt der Arbeitnehmer seiner Pflicht zur unverzüglichen Krankenstandsmeldung nicht nach, verliert er für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf das Krankenentgelt (§ 8 Abs 8 AngG, § 4 Abs 4 EFZG).

1) Achtung: Die von der Pflicht zur Kran...

Daten werden geladen...