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Foto des Arbeitnehmers mit Firmenuniform in Singlebörse – Entlassung unzulässig
Verwendet ein Arbeiternehmer für eine Kontaktanzeige in einer Online-Singlebörse Fotos, die ihn in der Dienstuniform mit erkennbarem Firmenlogo zeigen, berechtigt dies den Arbeitgeber noch nicht zur Entlassung, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht zur Entfernung der Fotos von der Internetseite aufgefordert wurde. (OLG Wien , 10 Ra 43/05z)
Sachverhalt
Ein im Bewachungsgewerbe beschäftigter Arbeiter verwendete für eine Kontaktanzeige in einer Online-Singlebörse Fotos, die ihn in der Uniform seines Arbeitgebers mit erkennbarem Firmenlogo zeigten.
Der Arbeitgeber entdeckte diese Fotos und war davon nicht sehr begeistert. Ohne den Arbeiter zuvor zur Entfernung der Fotos von der Internetseite aufzufordern, sprach er die fristlose Entlassung aus.
Der Arbeitnehmer machte geltend, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt sei.
Entscheidung
Verwendet ein im Bewachungsgewerbe beschäftigter Arbeiter in einer Online-Singlebörse Fotos, die ihn in der Uniform seines Arbeitgebers mit erkennbarem Firmenlogo zeigen, berechtigt dies den Arbeitgeber noch nicht zur Entlassung wegen beharrlicher Pflichtenvernachlässigung gemäß § 82 lit f GewO 1859, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht zur Entfernung der Fotos von der Inter...