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Zwingende Übernahme der Betriebsräte auch bei Betriebsübergang im Konkurs
Wird ein Betrieb im Konkurs veräußert und vom Erwerber weitergeführt, gehen die Dienstverhältnisse der Betriebsratsmitglieder unabhängig von § 3 AVRAG automatisch auf den Erwerber über. ()
Sachverhalt
Über das Vermögen des Arbeitgebers (W-GmbH) wurde der Konkurs eröffnet. Die wesentlichen Vermögenswerte der W-GmbH wurden an die V-GmbH verkauft, und das Konkursgericht bewilligte die Schließung des Unternehmens.
Daraufhin erklärte der Großteil der Arbeitnehmer – mit Ausnahme der SBetriebsratsmitglieder – gemäß § 25 Konkursordnung seinen vorzeitigen Austritt bei der W-GmbH und arbeitete in der Folge beim Betriebserwerber (V-GmbH) am selben Standort wie bisher weiter.
Der Masseverwalter sprach die Kündigung der Betriebsratsmitglieder aus. Er vertrat die Meinung, dass der Betrieb der W-GmbH infolge des Verkaufs sämtlicher Sachvermögenswerte rechtlich und faktisch geschlossen S. 29worden sei, sodass das Mandat der Betriebsratsmitglieder beendet sei.
In der Folge war strittig, ob die Dienstverhältnisse der Betriebsratsmitglieder infolge des Betriebsübergangs auf die V-GmbH übergegangen sind oder nicht.
Entscheidung
§ 3 Abs 1 AVRAG ordnet für den Fall des Betriebsübergangs den automatisch...