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Keine Pflicht des Arbeitnehmers zum Urlaubsverbrauch während Dienstfreistellung
Auch im Falle einer Dienstfreistellung durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zum Urlaubsverbrauch verpflichtet. Der Arbeitnehmer behält daher seinen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung auch bei Verweigerung zumutbaren Urlaubskonsums. ()
Sachverhalt
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde am im Zuge eines Gerichtsverfahrens folgender Vergleich geschlossen:
Das Dienstverhältnis wird mit einvernehmlich aufgelöst.
Der Beklagte wird bis zum bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt.
Sollte der Beklagte vor dem wieder eine Anstellung finden, wird das Dienstverhältnis mit dem Tag seines Arbeitsantrittes einvernehmlich aufgelöst.
Beim Vergleichsabschluss wurde über das Urlaubsguthaben des Arbeitnehmers nicht gesprochen. Der Arbeitgeber sagte aber die ordnungsgemäße Abrechnung der Beendigungsansprüche als selbstverständlich zu. In der Folge kam es zu Auseinandersetzungen über die Frage des Urlaubsverbrauches. Der Arbeitgeber forderte den Arbeitnehmer auf, den offenen Urlaub zu verbrauchen, was der Arbeitnehmer allerdings ...