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SWK 6, 15. Februar 2012, Seite 322

Steueroptimale Realisation von Wertänderungen des Kapitalvermögens im Jahr 2012

In welchen Fällen empfiehlt sich eine Realisierung noch vor dem 1. April 2012?

Eva Rohn

Das Budgetbegleitgesetz 2011 – und damit insbesondere das grundlegend neu ausgestaltete System der Besteuerung realisierter Wertänderungen des Kapitalvermögens – tritt mit in Kraft. Auf der Grundlage dieser durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 verlängerten Legisvakanz ergeben sich im Jahr 2012 besondere Optimierungspotenziale.

1. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

Nach dem realisierte Wertänderungen von

  • Beteiligungen, deren Veräußerung per nach § 31 EStG zu erfassen wäre,

  • Aktien, GmbH-Anteilen sowie Anteilscheinen an Kapitalanlage- und Immobilienfonds i. S. d. InvFG, die nach dem entgeltlich erworben werden, und

  • allen anderen Wirtschaftsgütern und Derivaten i. S. d. § 27 Abs. 3 und 4 EStG i. d. F. BBG 2011, die nach dem entgeltlich erworben werden,

sind nach § 27 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 6 EStG i. d. F. BBG 2011 zu erfassen und gem. § 27a i. V. m. §§ 93 ff. EStG i. d. F. BBG 2011 zu versteuern.

Für Wertrealisationen vor dem finden sich darüber hinaus besondere Übergangsbestimmungen, durch welche die steuerliche Erfassung im Jahr 2012 sichergestellt werden soll: Für sämtliche Kapitalgesellschaftsanteile und Anteilscheine an Kapitalanlage- oder Immobilienfonds, die nach dem – somit nach der Veröffentlichung des BBG 2011 – erworben wurden, wurde ...

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